Caritas-Klinik
Dominikus

Unterstützung im Alltag für soziale Anliegen

Unser Sozialdienst

Als Sozialdienst in der Caritas-Klinik Dominikus stehen wir den Patient:innen aller Stationen und deren Angehörigen zur Seite, wenn es um die Zeit nach dem Aufenthalt in unserer Klinik geht.

Wir informieren über künftige Ansprechpartner:innen, beraten über mögliche Umstellungen im Alltag, organisieren Hilfsmittel und Reha-Aufenthalte und vermitteln Hilfsangebote.

Sie können jederzeit auch kurzfristig einen Termin mit unseren Mitarbeitenden vereinbaren.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal Ihrer Station oder rufen Sie uns an.

Unsere Leistungen

Wir ergänzen und unterstützen die ärztliche und pflegerische Versorgung mit folgenden Leistungen:

  • Kostenklärung und Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung
  • Einleitung der häuslichen Versorgung, Vermittlung von Hilfsangeboten
  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen und Unterbringung im Pflegeheim oder Hospiz
  • Unterstützung von onkologischen/palliativen Patienten
  • Einleitung von gesetzlicher Betreuung
  • Beratung zur Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
  • Stützende/psychosoziale Gespräche

Auf diese Weise tragen wir zur ganzheitlichen Versorgung unserer Patient:innen bei. Außerdem engagieren wir uns im Qualitätsverbund – Netzwerk im Alter – QVNIA e.V..

Bitte scheuen Sie sich nicht davor, uns frühzeitig zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie geht es nach der Entlassung  aus dem Krankenhaus weiter?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat viele wichtige Informationen zu diesem Thema. Er oder sie kann am besten einschätzen, wie sich Ihre Gesundheit weiterentwickeln wird und welche Maßnahmen zusätzlich sinnvoll sein können.

Zu den Fragen, die sich aus diesen Informationen ergeben, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Planung der Entlassung aus der Klinik und bei der Planung für die Zeit danach.

Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen hilfsbedürftige Pflegeversicherte bei dem Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ zwischen mindestens 12,5 und unter 27 Punkte erzielen (Pflegegrad 1).

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad, den der Pflegebedürftige erhält. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- oder Sachleistungen übernimmt die Pflegekasse.

Der Antrag auf einen Pflegegrad muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diese ist bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Pflegebedürftige versichert ist.

Habe ich Anspruch auf eine Reha?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin empfiehlt Ihnen einen Reha-Aufenthalt oder Sie sprechen über den Wunsch nach einer Rehabilitationsmaßnahme. Danach folgt eine ärztliche Prüfung, ob er oder sie Ihr Anliegen aus medizinischer Sicht unterstützen kann und gibt eine entsprechende Empfehlung weiter. 

Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung der Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme.

Der Sozialdienst im Krankenhaus berät Sie gerne zur medizinischen Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und unterstützt Sie bei der Beantragung und Organisation der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme.

Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zu tragen hat.

Für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist das Versorgungsamt zuständig.

Antragsvordrucke gibt es bei uns im Sozialdienst oder direkt beim Versorgungsamt.

Benötige ich eine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung?

Niemand ist davor sicher, dass er infolge eines Unfalls oder einer Krankheit seine Geschäfte nicht mehr selbst tätigen kann (Koma, Demenz, Parkinson, Alzheimer, etc.). Für diesen Fall können Sie vorsorgen, indem Sie eine Vorsorgevollmacht und/ oder eine Patientenverfügung erstellen.

Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mithilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.

Ihre Ansprechpersonen

Antje Gerwe
Dipl.-Sozialarbeiterin
für die Station 1 (Chirurgie)
Yvonne Fokouam-Fokwen
Dipl.-Sozialarbeiterin
für die Stationen 7 (Geriatrie) und Tagesklinik
Kerstin Neuhaus
Assistentin des Sozialdienstes
B.Sc. Ergotherapie