Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (kurz: ITZ) setzt sich dafür ein, klare Standards für effektive Transparenz zu schaffen.
Die Transparenz ist für die Caritas Gesundheit Berlin gGmbH von entscheidender Bedeutung. Um Ihnen Einblick in unser Handeln zu geben, legen wir Wert darauf, alle relevanten Informationen an dieser Stelle umfassend und leicht zugänglich zu veröffentlichen.

Transparenzinformationen für die Öffentlichkeit
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Caritas Gesundheit Berlin gGmbH, Kurhausstraße 30, 13467 Berlin, Gründungsjahr 1986
2. Inhalte des Gesellschaftervertrags sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Die Gesellschaft ist ein Unternehmen im Verbund des Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. (im Folgenden: DiCV Erzbistum Berlin) und ist in dessen gesamtstrategische Ausrichtung eingebunden. In diesem Sinne wirkt sie bei der Erfüllung des christlichen Auftrags mit. Die Gesellschaft bekennt sich zu einer verantwortlichen und werteorientierten, die unantastbare Würde und Freiheit des Menschen beachtenden und zugleich am Gemeinwohl orientierten Führung der Einrichtungen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Katholischen Kirche. Die Gesellschaft arbeitet eng zusammen mit den anderen Gesellschaften des DiCV Erzbistum Berlin und engagiert sich im Netzwerk der verbandlichen Caritas.
Im Bewusstsein dieses Verständnisses und ihrer besonderen Verantwortung erfüllen die Organe und ihre Mitglieder ihre Aufgaben für die Gesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des Gesellschaftsvertrages.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung.
Zwecke der Gesellschaft sind:
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
- die Förderung der Altenhilfe,
- die Förderung der Hilfe für Behinderte,
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
- die Förderung des Schutzes der Familie,
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,
- sowie die Förderung des Wohlfahrtwesens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterstützung von
- Krankenhäusern,
- Pflegeeinrichtungen,
- Hospizen,
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
- Rehabilitationseinrichtungen sowie
- Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen, die als Beschäftigte solcher Einrichtungen in Frage kommen.
Die Gesellschaft kann auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden; die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO bedienen. Ferner kann sich die Gesellschaft im Rahmen der §§ 52 ff. AO an Einrichtungen und Rechtspersonen beteiligen oder solche selbst errichten.
Mittelzuwendungen im Rahmen der Voraussetzungen des § 58 Nr. 2 AO sind zulässig.
3. Bescheide des Finanzamts, Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Caritas Gesundheit Berlin gGmbH ist gemeinnützig. Sie verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Gemeinnützigkeit wird durch das Finanzamt anerkannt.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Gesellschafter:
Caritas Verband im Erzbistum Berlin e.V.
vertreten durch Prof. Dr. Ulrike Kostka (Vorsitzende), Ekkehardt Bösel
Aufsichtsrat:
Manfred Albrecht (Vorsitz), Dr. Peter Wehr (stellv. Vorsitz), Dr. Sabine Wloch, Dr. Harald Hollnberger, Prof. Dr. Holger Thiemann
Geschäftsführung:
Dr. Sven Reisner (Vors.), Dr. Roland Dankwardt (Medizinischer Geschäftsführer), Prof. Dr. Ulrike Kostka, Ekkehardt Bösel
- Organigramm aktuell in Arbeit
5. Angaben zur Mittelherkunft
- Wir sind kein Verein
- Siehe GuV/Bilanz
6. Angaben zur Mittelverwendung
- Wir sind kein Verein
- Siehe GuV/Bilanz
7. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Die Caritas Gesundheit Berlin gGmbH ist Gesellschafterin folgender Einrichtungen:
- Dominikus-Krankenhaus Berlin gGmbH 89 %
- Caritas-MVZ Berlin gGmbH 100 %
- GSE/GSG 51 %
- Caritas-Klinik St. Anna gGmbH 100 %
8. Namen von Personen, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
- Nicht vorhanden