Hospizfürsprecher
Für die Belange unserer Gäste wird ein ehrenamtlicher Hospizfürsprecher bestellt. Er kann Anregungen und Beschwerden entgegennehmen und erforderlichenfalls zusammen mit der Hospizleitung nach Lösungen suchen.
Er kommt regelmäßig ins Haus und besucht alle Hospizgäste, die es möchten und können. Bei Bedarf kann auch jederzeit über die Hospizleitung ein Kontakt hergestellt werden.
Ehrenamt HospizfürsprecherHospiz- oder Heimfürsprecher werden durch die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Gesetzliche Grundlage ist der §10 Abs. 4 des Heimgesetzes.
Gesetzliche Grundlage ist der §10 Abs. 4 des Heimgesetzes.