Arbeitsunfall: Was jetzt wichtig ist – Durchgangsarzt, BG-Sprechstunde und die nächsten Schritte
Ein Arbeitsunfall passiert oft plötzlich: ein Sturz auf der Treppe, eine Schnittverletzung, ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder ein Zwischenfall in der Schule. Dann stellen sich schnell viele Fragen: Muss ich zu einem D-Arzt? Was ist eine BG-Sprechstunde? Wer meldet den Unfall? Und worauf sollte ich jetzt achten?
In diesem Beitrag erklären wir, was nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Schulunfall wichtig ist, welche Rolle der Durchgangsarzt (D-Arzt) spielt und wann eine BG-Sprechstunde die richtige Anlaufstelle ist. Nach einem solchen Unfall ist die Vorstellung bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt besonders dann vorgesehen, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert, Heil- oder Hilfsmittel benötigt werden oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit passiert. Dazu zählen in vielen Fällen auch Wegeunfälle, also Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause. Auch Schulunfälle fallen in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einem Arbeitsunfall muss der Unfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage dauert. Diese Unfallanzeige übernimmt in der Regel das Unternehmen.
Was ist
ein D-Arzt?
D-Arzt steht für Durchgangsarzt. Das sind besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie/Unfallchirurgie mit spezieller Erfahrung in der Behandlung von Unfallverletzungen. Sie übernehmen die fachärztliche Erstversorgung und entscheiden, ob eine hausärztliche Weiterbehandlung ausreicht oder eine spezielle unfallmedizinische Behandlung notwendig ist. Das Ergebnis wird in einem sogenannten D-Bericht dokumentiert und an den zuständigen Unfallversicherungsträger weitergeleitet.
Wann sollte man nach einem Arbeitsunfall zum D-Arzt?
Eine Vorstellung bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt ist insbesondere dann wichtig, wenn:
- Sie über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig sind,
- die ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert,
- Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen,
- oder es sich um eine Wiedererkrankung infolge eines früheren Unfalls handelt.
Grundsätzlich gilt außerdem: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollen Verletzte eine D-Ärztin oder einen D-Arzt aufsuchen, damit die medizinische Versorgung frühzeitig richtig gesteuert werden kann. Im akuten Notfall steht aber selbstverständlich immer zuerst die schnelle medizinische Hilfe im Vordergrund.
Was ist eine BG-Sprechstunde?
Eine BG-Sprechstunde ist eine Sprechstunde für Patientinnen und Patienten nach Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen. „BG“ steht dabei umgangssprachlich für die Berufsgenossenschaft beziehungsweise für Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
In einer BG- oder D-Arztsprechstunde geht es darum,
- Unfallverletzungen rasch abzuklären,
- die richtige Behandlung einzuleiten,
- den Unfall medizinisch korrekt zu dokumentieren,
- und das weitere Heilverfahren mit dem Unfallversicherungsträger abzustimmen.
Für Betroffene ist das besonders wichtig, weil sich nach einem Unfall nicht nur die medizinische, sondern auch die organisatorische Frage stellt, wie die Behandlung korrekt über die gesetzliche Unfallversicherung läuft.
Ihre BG-Sprechstunden
bei Caritas Gesundheit in Berlin
Caritas-Klinik Dominikus | Orthopädie und Unfallchirurgie | BG-Sprechstunde (Arbeits-, Schul- und Wegeunfall)
| Sprechzeiten | ||
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| Dienstag: | 08:00 Uhr - 15:30 Uhr | |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr - 15:30 Uhr | |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr - 15:30 Uhr | |
| Freitag: | 08:00 Uhr - 15:30 Uhr | |
Caritas-Klinik Maria Heimsuchung | Orthopädie und Unfallchirurgie | Dr. med. Uta Gentkow | D-Arztsprechstunde (Arbeits-, Wege- und Schulunfälle)
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Standorte im Norden Berlins

Orthopädie und Unfallchirurgie
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Unsere Durchgangsärzt:innen

Spezielle Orthopädische Chirurgie; Spezielle Unfallchirurgie; Notfallmedizin

Spezielle Unfallchirurgie; D-Arzt-Vertretung

Spezielle Unfallchirurgie; Handchirurgie; Notfallmedizin; ATLS-Provider
Was sollte ich nach einem Arbeitsunfall beachten?
Nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall helfen diese Schritte:
1. Unfall möglichst zeitnah melden
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Schule oder die zuständige Einrichtung so früh wie möglich über den Unfallhergang.
2. Beschwerden ernst nehmen
Auch vermeintlich kleinere Verletzungen können sich später als behandlungsbedürftig herausstellen. Schmerzen, Schwellungen, Bewegungseinschränkungen oder Wunden sollten ärztlich abgeklärt werden.
3. D-Arzt oder BG-Sprechstunde aufsuchen
Wenn die Beschwerden über den Unfalltag hinausgehen oder eine weiterführende Behandlung nötig erscheint, ist die Vorstellung in einer D-Arzt- bzw. BG-Sprechstunde sinnvoll und oft erforderlich.
4. Unfallhergang genau schildern
Wichtig sind möglichst genaue Angaben: Wann ist der Unfall passiert? Wo? Bei welcher Tätigkeit? Gab es Zeuginnen oder Zeugen? Je präziser die Informationen sind, desto besser lässt sich der Fall dokumentieren.
5. Unterlagen mitbringen, wenn vorhanden
Hilfreich sind zum Beispiel:
- Versichertenkarte
- Überweisung, falls vorhanden
- vorhandene Befunde oder Arztberichte
- Angaben zum Arbeitgeber oder zur Schule
- Informationen zum Unfallhergang
Arbeitsunfall, Wegeunfall, Schulunfall:
Wo liegt der Unterschied?
Im Alltag werden diese Begriffe oft zusammen genannt, medizinisch und versicherungsrechtlich sind sie aber unterschiedlich einzuordnen:
- Arbeitsunfall: Unfall während der beruflichen Tätigkeit
- Wegeunfall: Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause
- Schulunfall: Unfall im Zusammenhang mit dem Schulbesuch oder schulischen Veranstaltungen
Für Betroffene ist vor allem entscheidend: In allen diesen Fällen kann eine Vorstellung in einer BG- bzw. D-Arztsprechstunde wichtig sein.
Warum eine frühzeitige Abklärung sinnvoll ist:
Eine frühe fachärztliche Einschätzung hilft dabei,
- Verletzungen richtig einzuordnen,
- Folgeschäden möglichst zu vermeiden,
- die passende Therapie zu beginnen,
- und die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung korrekt zu dokumentieren.
Gerade bei Verletzungen des Bewegungsapparates, nach Stürzen, Verdrehtraumata, Schnittverletzungen oder Prellungen ist eine unfallchirurgische Beurteilung oft sinnvoll.
















