Informationen für trauernde Angehörige

Unser Wegweiser für Hinterbliebene

Sehr geehrte Hinterbliebene, werte Angehörige,

Sie haben einen geliebten und nahestehenden Menschen verloren. Wir möchten Ihnen in dieser besonderen Situation unser tiefes Mitgefühl aussprechen. Mit unserem Wegweiser für Hinterbliebene möchten wir Sie unterstützen und über die nächsten erforderlichen Schritte informieren.

In dieser emotionalen Situation kann es helfen, die Unterstützung unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in Anspruch zu nehmen. Unabhängig von Ihrer Religion oder Weltanschauung sind wir herzlich gerne für Sie da, wenn Sie Hilfe benötigen.

In stiller Verbundenheit und aufrichtiger Anteilnahme

Sina Ebeling, Verwaltungsleitung
Dr. med. Cornelia Brenneis, Chefärztin

„Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus, flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Haus.“- Joseph von Eichendorff

Abschied
nehmen

Unser Haus bietet Ihnen die Möglichkeit einer würdevollen Abschiednahme von Ihrem/Ihrer Angehörigen in unserem Abschiedsraum. Wenn Sie dies wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserer Seelsorge in Verbindung.

Die persönlichen Dinge des/der Verstorbenen können Sie auf der zuletzt zuständigen Station abholen.

Unterstützung bei formellen Ange­legen­heiten

In dieser schmerzvollen Zeit sind Bestattungsunternehmen eine wertvolle Unterstützung. Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich mit einem Bestatter Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, damit die behördlichen und grundsätzlich erforderlichen Angelegenheiten geregelt werden können. Spätestens für die Überführung des Leichnams benötigen Sie ein Bestattungsunternehmen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen aus der Patientenaufnahme wenden. Sie stehen gerne zur Verfügung.

Der Tod des/der Verstorbenen muss spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt der Stadt Brandenburg an der Havel auf dem Katharinenkirchplatz 5. Die Meldung beim Standesamt erfolgt durch den Bestatter.

Anfallende Kosten im Sterbefall

Für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung eines Leichnams berechnen wir ab Ablauf von 24 Stunden 40,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Tag.

Berechnet werden ausschließlich Werktage von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Der Tag des Versterbens und der Tag der Abholung werden nicht berechnet.

Die Abrechnung erfolgt über das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Seelsorge

Der Tod ist der tiefgreifendste Abschied. Er gehört zu jedem Leben. Kein Mensch ist davon ausgenommen.

Wir Lebenden trauern um die Toten. Wir klagen. Manchmal scheint der Schmerz übermächtig. Es tut gut zu wissen, dass wir in unserem Leid nicht allein sind, dass Menschen Trost spenden, dass Gott unser Klagen hört.

Jesus Christus spricht zu uns: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt.“ (Johannes 11,25)

So sind wir verbunden, über den Tod hinaus, durch die Erinnerung und den Glauben an die Auferstehung zu neuem Leben.