Hospizfürsprecher
Ein ehrenamtlicher Vertreter wird als Hospizfürsprecher für das Wohl unserer Gäste ernannt. Er nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und sucht gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Hospizleitung nach Lösungen.
In regelmäßigen Abständen besucht er das Hospiz und alle Hospizgäste, die dies wünschen und können.

Ehrenamt HospizfürsprecherHospiz- oder Heimfürsprecher werden durch die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Gesetzliche Grundlage ist der §10 Abs. 4 des Heimgesetzes.
Gesetzliche Grundlage ist der §10 Abs. 4 des Heimgesetzes.